Beratung
Beratung – Sozialarbeit am Max - Born - Berufskolleg
Die Differenzierung des Bildungsangebots und der damit verbundenen Abschlüsse am Max - Born - Berufskolleg, die Heterogenität der Schülergruppen sowie die vielfältigen sozialen und psychischen Belastungen der Schülerinnen und Schüler erfordern die Übernahme von Beratungsaufgaben.
Sind zunächst für die anfallenden Beratungsanlässe nach § 44 bzw. § 57 SchulG alle Lehrerinnen und Lehrer zuständig, so verlangt jedoch eine Vielzahl von Beratungsanlässen gemäß § 44 Abs.5 SchulG ein abgestimmtes Beratungskonzept, das durch ein seit Jahren bestehendes Team von ausgebildeten Beratungslehrer/in sowie durch Schulsozialarbeit (Frau Arentz, Herr Hofmann) an unserer Schule aufgegriffen wird.
Nach dem Schulgesetz § 44 Abs. 5 nimmt die Schule die Aufgabe wahr, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler in Fragen der Erziehung, der Schullaufbahn und des weiteren Bildungswegs zu beraten. Gleichzeitig arbeitet sie mit schulpsychologischen Diensten und der Berufsberatung zusammen. Entsprechend dieser Aufgabenbeschreibung und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Beratungsangebote sich stets aus den speziellen Bedingungen der Schule unter Einfluss von örtlichen bzw. regionalen Umfeldbedingungen ergeben, zeigen sich folgende Beratungsfelder
-Schullaufbahnberatung
-Systemberatung
-berufsbezogene Beratung
-psychosoziale Einzelfallhilfe
Durch den Einsatz von Beratung vergrößert sich das Beratungsangebot an unserer Schule nicht nur additiv = mehr Beratung, sondern die unterstützende Arbeit führt zu einem strukturell erweiterten Beratungskonzept = koordinierte (effiziente) Beratung.
Diese Form der Beratung als wesentlicher Teil des Schulprofils konkretisiert sich u.a. in Form von festgelegten Beratungszeiten, den räumlichen Gegebenheiten durch Beratungszimmer, Informationsmaterial über das Bildungsangebot, Informationsveranstaltungen und Tage der offenen Tür sowie durch die hohe Akzeptanz von Schülern und Lehrern.
Die Institutionalisierung dieser Beratungstätigkeit findet für unsere Schule ihre Basis im Schulkonferenzbeschluss und ist somit im Rahmen der Profilbildung Bestandteil des Schulprogramms.
Ferner wird im Rahmen der Kooperationsvereinbarung „Selbstständige Schule“ betont, das Konzept der Schulsozialarbeit auszubauen, um mehr Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf in ihrer beruflichen und persönlichen Entwicklung zu unterstützen. Insbesondere wird hier ein Schwerpunkt in der Mädchensozialarbeit aufgrund des hohen Anteils an Schülerinnen in entsprechenden Bildungsgängen gesetzt.